Geschäftsbedingungen Stand 2024
1. Für alle Geschäftsbedingungen zwischen dem Kunden und „PENTATONE - MUSIC ®“ gelten sofern nicht schriftlich von „PENTATONE - MUSIC ®“ anders vereinbart folgende Geschäftsbedingungen.
2. Alle angegeben Preise sind Selbstabholerpreise, es fallen für den Kunden also keine weiteren Kosten an. Falls eine Anlieferung gewünscht wird kann „PENTATONE - MUSIC ®“ einen Aufpreis für die Anlieferung und Abholung in Rechnung stellen. Falls eine Aufbauhilfe benötigt wird, wird diese ebenso hinzugebucht. Eine Aufbauhilfe ist nur mit Anlieferung der Artikel möglich.
3. Die Arbeitsvergütigung von „PENTATONE - MUSIC ®“ wird nach Arbeitsstunden oder nach einer Pauschale berechnet, welche im Voraus vereinbart wird. Die tatsächlichen Arbeitsstunden werden erst nach der Veranstaltung abgerechnet. Die Arbeitszeit bezieht sich für "PENTATONE - MUSIC®" ab dem Zeitpunkt an dem der Aufbau beginnt, für das reine DJ-ing - die vereinbarte Zeit in der das Set gespielt wird. Die Stunden und Kosten werden erst nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt! Nutzt der Kunde bzw. Auftraggeber während der Veranstaltung zusätzliche technische Mittel, Artikel, Dienstleistungen, die vorher nicht vereinbart worden sind und durch die Angebotsbestätigung nicht beauftragt worden, so gelten diese als Nebenabrede. Die Nebenabrede/n werden dann unter der Position: "Nebenabrede" in der Abschlussrechnung aufgeführt und entsprechend ausgewiesen.
4. Defekte an Geräten, die durch unsachgemäße Handhabung entstanden sind, fallen in voller Höhe zu Lasten des Auftraggebers / Kunden. Dies gilt vor allem für Schäden durch Nässe, falsche Polung oder Anschluss am Stromnetz, Verschmutzungen, keine ausreichende Belüftung und Schäden beim Transport sowie durch unsachgemäße Befestigung. Ausgenommen hiervon sind Verschleißartikel z.B. Lampen, an denen während einer Veranstaltung ein Defekt auftritt, auch Defekte an Geräten die durch defekte Leuchtmittel entstanden sind muss der Kunde nicht haften, es sei denn es kann Ihm falsche Handhabung oder ein anderer Defekt nachgewiesen werden. „PENTATONE - MUSIC ®“ kann nicht garantieren, dass während einer Veranstaltung kein Leuchtmittel ausfällt! Jeder Schaden, der während einer Veranstaltung entsteht, ist bei Rückgabe sofort zu melden! Sollte der Schaden nicht gemeldet werden, können dem Kunden nachträglich Mehrkosten angerechnet werden. Darüber hinaus gelten die jeweilig konkludierten Mietverträge.
5. Der Kunde akzeptiert in vollem Umfang die AGB’s von „PENTATONE - MUSIC ®“, Änderungen sind, wenn sie für einen reibungslosen Ablauf nötig sind, nur schriftlich von „PENTATONE - MUSIC ®“ zu ändern.
6. „PENTATONE - MUSIC ®“ haftet nicht für Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben auf Websites und Flyern. Dies gilt sowohl für Preise, als auch für technische Informationen.
7. Bei einem telefonischen Beratungsgespräch bei "PENTATONE - MUSIC ®" fallen für den Kunden keine Kosten an (ausgenommen Telefonkosten des Anbieters). Bei einem persönlichen Beratungsgespräch wird lediglich die Anfahrt unter dem Punkt „Anlieferung & Aufbau“ berechnet. Das Gespräch selbst ist kostenfrei. Die Erstellung eines Angebots bzw. die Erstellung eines Projekts ist mit Kosten verbunden auch dann wenn keine Annahme des Angebots erfolgt. Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass die Erstellung eines Angebots mit einem zeitlichen und personellem Aufwand verbunden ist. Bei Nichtzustandekommen der Beauftragung wird ein Betrag von 75 Euro sofort fällig.
8. Bei veranschlagten Veranstaltungen ist es empfehlenswert einen Vorlauf von mindestens 14 Tagen bei der Buchung einer unserer Dienstleistungen einzuplanen, andernfalls stellen wir uns frei einen Last-Minute-Zuschlag in Höhe von 20% der angebotenem Gesamtleistung mit der Rechnungslegung zu erheben.
9. Der Kunde erhält durch die freiwillige Bekanntgabe seiner Daten ein Angebot per Mail. Der Kunde hat die Möglichkeit das Angebot innerhalb des gültigen Zeitraums anzunehmen. Nimmt der Kunde, durch den willentlichen Klick auf den Button: "Angebot annehmen", das Angebot an, so gilt die Dienstleistung als verbindlich vereinbart. Der Kunde akzeptiert konkludiert die hier aufgeführten AGB. Dies hat zur Folge, dass "PENTATONE - MUSIC ®" leistungspflichtig und der Kunde zahlungspflichtig wird. Wobei "PENTATONE - MUSIC ®" sich vorbehält einseitig aufgrund von Krankheit oder anderen plötzlich und unvorhersehbar eintretenden Situationen von der Dienstleistung zurück zu treten. "PENTATONE - MUSIC ®" ist in diesem Fall nicht verpflichtet einen Ersatz zustellen und/oder für die damit verbundenen Kosten aufzukommen. Ein Schadensersatz wird ausgeschlossen. Falls der Kunde von der verbindlich gebuchten Dienstleistung zurück treten möchte fällt eine Bearbeitungsgebühr von 25% des im Angebot festgelegten Preises an. Die Gebühr beträgt jedoch mindestens 250€. Punkt 11 und 12 der AGB finden in diesem Zusammenhang immer Anwendung.
10. Hat der Kunde das Angebot angenommen wird mindestens 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn eine Anzahlung in Höhe von 40% des vereinbarten Gesamtvolumens der Gesamtleistung fällig. Die Anzahlung wird in der Rechnungslegung nach der Veranstaltung als Gutschrift mit der Position: "Anzahlung" ausgewiesen. Der Kunde erhält eine Vorausrechnung und verpflichtet sich nach dem willentlichen Annehmen des Angebots zur Zahlung des o. g. Abschlags.
11. Tritt der Kunde von der verbindlich gebuchten Dienstleistung, durch Annahme des Angebots, 21 Tage vor dem vereinbartem Veranstaltungszeitraum zurück, so werden 90% der Gesamtleistung mittels Rechnung fällig.
12. Angebote sind Richtpreise vorbehaltlich des genauen Ablaufs am Veranstaltungstag. Dies sind ausschließlich Angebotspreise. Die Rechnung wird nach der Veranstaltung anhand der tatsächlichen Dienstleistungspositionen gestellt. Der Durchführungsbeginn richtet sich nach dem Anforderungsprofils, dass separat angefordert werden muss oder vorab als notwendiges Mittel angezeigt wird.
13. Angebote und Rechnungen werden mittels einer Software erstellt. "PENTATONE - MUSIC ® behält sich vor, offene Beträge nach Ablauf des in der Rechnung angebenden Zahlungsziels mit Mahngebühren zu belegen.
14. Für eine Versicherung des Auftragsgegenstandes hat der Kunde bzw. im nachfolgenden Mieter genannt zu sorgen. Die Versicherung für die Mietsachen ist auf Verlangen des Vermieters nachzuweisen.
Der Mieter haftet während der Ausleihdauer für eventuell auftretende Schäden sowie Verluste. Darin eingeschlossen sind Schäden durch Feuer, Wasser, Elektro, Diebstahl, Wegnahme oder höhere Gewalt. Als Schadensersatzdient sowohl der Mietausfall als auch der Zeitwert.Bei nicht bedienungsgemäßem Gebrauch des Mietgegenstandes haftet der Mieter für alle entstehenden Schäden im vollen Umfang.Der Mieter hat für den gesetzmäßigen und verantwortungsvollen Einsatz Sorge zu tragen. Den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheits- vorschriften und Verordnungen ist beim Einsatz der Mietgeräte Folge zu leisten.
Eine Haftung des Vermieters in Bezug auf mögliche Personen- und Sachschäden durch den Gebrauch der Mietsache wird grundsätzlich ausgeschlos- sen.
Der Mieter bestätigt mit Vertragsunterzeichnung die Bedienung durch technisch geschultes Personal. Das Gleiche gilt für etwaige Bedienungsfehler seitens des Mieters. Der Mieter hat dem Mietgegenstand sorgfältig zu behandeln.Der Mietgegenstand ist sauber, ordentlich und geordnet in den bei der Anmietung übernommenen Behältnissen und Gerätschaften zurückzugeben. Etwaige Bedienungs- und Wartungsanleitungen sind zu beachten. Der Mietgegenstand ist in seiner vertragsmäßigen Form zu erhalten. Während der Mietzeit ausfallende Lampen hat der Mieter zu ersetzen.
Der Mieter ist verpflichtet, sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache bei Übernahme zu überzeugen. Die gilt auch für die Vollständigkeit, Mangelfreiheit, Beschädigungen und anderen nicht gerätekonformen Veränderungen. Bei fehlender Beanstandung oder Untersuchung gilt der Mietgegenstand als mängelfrei bzw. übernommen.
Der Mietvertrag kann bei unsachgemäßem Gebrauch, Aufstellung oder anderem vertragswidrigem Verhalten fristlos gekündigt werden.
Der Mieter hat dafür störungs- und unterbrechungsfreie Stromversorgung zu sorgen.
Etwaige Herstellerkennzeichen, Seriennummern, oder andere Erkennungszeichen dürfen nicht entfernt, verdeckt oder anderweitig entstellt werden. Bei Veränderungen, Um-/Anbauten oder anderen Veränderungen am Mietgegenstand bedarf es der schriftlichen Genehmigung des Vermieters. Auf Verlangen des Vermieters muss der Originalzustand des Gerätes wieder hergestellt werden. Wird von diesem Recht kein Gebrauch gemacht, kann der Mieter keinen Aufwendungsanspruch gegenüber dem Vermieter geltend machen.
Kann der Mieter den ursprünglichen Zustand nicht wieder herstellen, können ihm die dafür entstandenen Aufwendungen in Rechnung gestellt werden.
Die Haftung des Mieters erstreckt sich über den kompletten Mietgegenstand, einschließlich aller Zubehörteile, Anleitungen und ähnlichem. Etwaige Beschädigungen, Verluste oder andere nicht ordnungsgemäße Zustände müssen bis in Höhe des Neuwertes der Gegenstände ersetzt werden.
Für fehlendes Zubehör hat der Mieter den üblichen Marktpreis zur Wiederbeschaffung zu tragen.
Entsteht durch den Einsatz der gemieteten Technik die Notwendigkeit von öffentlichen Genehmigungen, so sind diese durch den Mieter zu beantragen und zu erfüllen.
Es besteht kein Anspruch auf die Genehmigungsfähigkeit der eingesetzten Mietgegenstände.
Bei Auftreten von Betriebsstörungen oder andern Auffälligkeiten, auch unverschuldet, ist der Vermieter zeitnah und umfassend zu informieren.
ALLGEMEINES FÜR DEN VERKAUF VON TECHNIK
Diese nachfolgenden AGB gelten für alle Kaufverträge mit unseren Kunden. Die AGB befinden sich auf dem Geschäftspapier des sodann genannten Lieferers. Der Kunde kann sich somit jederzeit über den neuesten Stand der AGB informieren. Entgegenstehenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Kundendaten werden in unseren EDV-Anlagen in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz gespeichert und genutzt. Gegen die Nutzung dieser Daten kann jederzeit schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Der Lieferer arbeitet regelmäßig am Fortschritt. Er behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen der technischen Angaben und des Programmangebots vorzunehmen. Fertigungsbedingte Toleranzen und Veränderungen bzw. im Rahmen von Produktentwicklung sich ergebende Änderungen in Farbe, Oberflächenstrukturen, Beschriftungen oder Anordnung von z. B. Bedienelementen sind möglich bzw. vorbehalten. Bebilderungen in Katalog oder Online-Medien dienen der Illustration und Darstellung des Produkts und sind nicht verbindlich für den Liefergegenstand. Es gilt der technische Stand bzw. die optische Aufmachung des Produkts wie zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vom Lieferanten angeboten. Es wird, bedingt durch möglicherweise sich ändernde Faktoren in der Beschaffung/Produktion, keine Zusage gegeben, dass innerhalb eines Artikels Serienkonstanz besteht und ein Produkt zu jeder Zeit in gleicher Ausstattung/Aufmachung bestellbar ist.
VERTRAGSABSCHLUSS
Angebote des Lieferers sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge werden bei Order des Kunden erst mit Zustimmung über die EDV geschlossen. Siehe Punkt 9.
PREISE
Preise des Lieferers verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, in Euro, Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum vorbehalten. Es kommen die am Tag der Order gültigen Preise zur Abrechnung. Kosten für Transport und Transportversicherung/Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Alle Preise verstehen sich ohne etwaige Entsorgungsgebühr im Hinblick auf die Europäischen Richtlinien zur Entsorgung von Elektro- und Elektronischen Altgeräten (WEEE). Bei Vereinbarung individueller Abreden für Preise und Konditionen für z. B. Lieferung, Zahlung und Serviceleistungen, gilt es als vereinbart, dass diese hier aufgeführten Rahmenkonditionen für den Lieferer generell nicht mehr bindend und anwendbar sind, und bereits durch die erste Sondervereinbarung als aufgehoben gelten. Dies betrifft u. a. auch Skontierungen, Frachtfrei-Grenzen und dergleichen. An deren Stelle treten die vereinbarten Konditionen, die im gesamten eine Individualvereinbarung auf Kundenebene darstellen und als Gesamtes gelten. Damit wird ein Anspruch auf im Einzelfall günstigere Standardkonditionen (z. B. Aktionspreise) ausgeschlossen.
LIEFERUNG
Die Lieferung erfolgt durch Bereitstellung der Ware. Dies gilt sowohl für Hauptlieferungen, als auch für Teillieferungen. Die Kosten der Abnahme und Versendung der Ware nach einem anderen, als dem Erfüllungsort, trägt grundsätzlich der Kunde. Die Wahl der Versandart hat der Kunde. Handelt es sich jedoch um Ware, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine besondere Beförderung beansprucht, ist der Lieferer befugt, die erforderliche Versandart auszuwählen, ohne den Kunden davon zu unterrichten. Wird die Versandart vom Kunden mit der Order nicht ausdrücklich bestimmt, so trifft die Entscheidung der erforderlichen Versandart der Lieferer. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht unbeschadet des Gefahrübergangs bei Übergabe, auf den Kunden über, nach der Anzeige, dass die Ware zur Abholung am Erfüllungsort bereit steht oder für den Fall, dass der Lieferer auf Verlangen des Kunden, die verkaufte Ware nach einem anderen Ort, als dem Erfüllungsort versendet, sobald der Lieferer die Sache dem Transporteur (Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt) ausgeliefert hat.
Im Falle von höherer Gewalt, wozu auch Material-, Beschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen usw. gehören, hat der Lieferer die entstehenden Liefer- und Leistungsverzögerungen nicht zu vertreten. Dies gilt auch, wenn diese Umstände beim Vorlieferanten des Lieferers eintreten. Sollten diese Liefer- und Leistungsverzögerungen zu einer Überschreitung der Lieferfrist von mehr als 8 Wochen führen, ist der Kunde nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch zu erfüllenden Teils durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Schadensersatzforderungen sind in jedem Fall ausgeschlossen, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Lieferers, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Der Lieferer ist ausdrücklich zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
Der Kunde hat die gekaufte Ware bei Versand nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen und etwaige Schäden unverzüglich schriftlich dem Lieferer und dem Transporteur zu melden. Der Kunde ist selbst für die Einhaltung der Meldefrist an den Transporteur verantwortlich. Eine verspätete Meldung bewirkt fast immer die Ablehnung von Ersatzansprüchen. Der Lieferer übernimmt auf Wunsch des Kunden die weitere Schadensabwicklung mit dem Transporteur.
Wird die Ware außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland in Verkehr gebracht, so hat der Kunde die Verpflichtung, die Ware allen rechtlichen Vorschriften für das entsprechende Land, z.B. in Bezug auf Bauart, Beschaffenheit, Dokumentation, Kennzeichnung und Einsatzzwecke anzupassen.
GERÄTE-RÜCKNAHME VON KUNDEN
Zur Entsorgung von Produkten nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz durch den Lieferer trägt der Gewerbetreibende die Kosten für die Rücksendung zum Lieferanten. Der Gewerbetreibende beteiligt sich mit Euro 0,50 pro Kilogramm Gewicht an rückgeführter Ware.
FERNABSATZVERTRÄGE MIT VERBRAUCHERN
(Als Verbraucher gilt jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann).
Wir sind gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung für Lieferungen an Endverbraucher dazu verpflichtet, Verpackungen unserer angebotenen Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (wie etwa dem „Grünen Punkt“ der Duales System Deutschland AG) tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen. Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung. Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung an uns zu schicken. Die Verpackungen werden von uns wiederverwendet oder gemäß der Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt.
Die Entsorgung von Produkten erfolgt nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Gemäß § 12 Satz 1 Nr. 1-3 BattV (Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren (BattVO) vom 27. März 1998 (BGBl. I S. 658)) weisen wir als Verkäufer darauf hin, dass der Kunde als Endverbraucher zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet ist. Batterien können nach Gebrauch beim Verkäufer oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückgegeben werden. Batterien, Akkumulatoren und Batteriesätze für die getrennte Sammlung sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern und mit einem der chemischen Symbole gekennzeichnet: Cd (= Batterie enthält Cadmium), Hg (= Batterie enthält Quecksilber), Pb (= Batterie enthält Blei).
Werden Batterien an den Verkäufer übersandt, ist das Paket ausreichend zu frankieren. Wenn es sich um schwermetallhaltige, schadstoffhaltige Batterien handelt, dürfen diese nicht mit dem einfachen Haus- oder Gewerbeabfall entsorgt werden.
Im Übrigen erfolgt die Abwicklung des Vertragsverhältnisses nach den AGB des Lieferers. ly.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Übergabe oder Lieferung der Ware gegen Barzahlung, Vorauskasse oder mittels eines Zahlungsdienstleisters . Rechnungen sind für den Lieferer in spesenfreier Weise zu begleichen. Wird bei vereinbartem Lastschrifteinzug eine Lastschrift nicht eingelöst, oder wurde das vereinbarte Kundenkreditlimit überzogen, so erfolgen alle weiteren Lieferungen - auch Rückstandsauflösungen - nur gegen Barzahlung/Vorauskasse oder mittels eines Zahlungsdienstleisters. Mit dem vertragsgerechten Angebot der Ware befindet sich der Kunde in Annahmeverzug und wird der vereinbarte Kaufpreis fällig. Der Lieferer ist berechtigt, in diesem Falle alle noch offenstehenden, auch gestundeten Rechnungsbeträge, sofort zur Barzahlung fällig zu stellen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erheben oder verwenden wir Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen.
Der Lieferer behält sich vor, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB), mindestens aber 15% p.A. zu erheben.
Gegen die Zahlungsansprüche des Lieferers aus dem Vertrag steht dem Kunden ein Aufrechnungsanspruch nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zu. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nicht.
MÄNGELANSPRÜCHE
Es gilt grundsätzlich die gesetzliche Regelung. Bei Ware, die nicht neu ist, verkürzt sich die Mängelhaftung auf 1 Jahr. Soweit der Kunde Lieferung einer neuen Sache oder Rücktritt verlangt, ist er unbeschadet der Rechte des Lieferers auf Rückgewähr der mangelhaften Sache und Wertersatz verpflichtet, für die gezogenen Nutzungen einen Nutzungsabschlag zu vergüten. Der Lieferer behält sich in jedem Fall das Recht auf Beseitigung des Mangels vor. Soweit der Kunde nicht geringere Nutzungen oder der Lieferer nicht höhere Nutzungen nachweist, gehen die Vertragsparteien von einem Nutzungsabschlag in folgender Höhe aus:
Bei einer Nutzungsdauer
Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Lieferung, verborgene Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich gerügt werden. Transportschäden sind kein Mangel; hierfür haftet in der Regel der Transporteur.
Schadensersatzansprüche, insbesondere der Ersatz von Mangelfolgeschäden sind aber ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen des Lieferers, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie dann nicht, wenn der Schaden auf einem Umstand beruht, für den der Lieferer eine Garantie für die Beschaffenheit oder Herstellung der Ware übernommen hat.
Bei Rücksendungen von Ware werden dem Kunden die entstandenen Prüfkosten in Rechnung gestellt, soweit sich der gerügte Mangel nicht bestätigt.
Reparaturen, die vom Kunden gewünscht werden und für die Mängelansprüche nicht bestehen, werden gegen Berechnung des anfallenden Aufwands ausgeführt. Auf Wunsch des Kunden wird ein Kostenvoranschlag erstellt. Dieser ist vergütungspflichtig, auch wenn die Reparatur danach nicht durchgeführt wird.
Der Lieferer weist ausdrücklich auf die für die Montage und Installation, insbesondere in öffentlichen Gebäuden bzw. auf Bühnen geltenden besonderen Sicherheitsrichtlinien bzw. Vorschriften für Sachverständigenabnahmen der Ware hin. Diese sind vom Kunden unbedingt zu beachten. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, sich über diese Sicherheitsrichtlinien und Vorschriften zu informieren, sowie Montage, Installation und Abnahme der Ware gem. den geltenden Sicherheitsrichtlinien und Vorschriften vorzunehmen. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, seinen Abnehmern diese Sicherheitsrichtlinien und Vorschriften mitzuteilen, sowie die für die Montage, Installation und Sachverständigenabnahme geltenden Vorschriften ebenfalls seinen Abnehmern aufzuerlegen. Dekorationsobjekte, wie z.B. Kunstpflanzen sind nicht flammenhemmend. Kunde und Aufsteller müssen prüfen, ob für das Einsatzgebiet ein Flammenschutz (DIN 4102-1, schwer entflammbar o.ä.) vorgeschrieben ist. In diesem Fall ist vor dem Aufstellen der Dekoration eine Behandlung mit flammenhemmendem Material vorzunehmen. Diese Information ist bei Aufstellung und Wiederverkauf der Ware vom Kunden weiterzugeben.
Erfüllungsort für die Gewährleistungsansprüche ist Waldbüttelbrunn.
EIGENTUMSVORBEHALT
Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich unter erweitertem Eigentumsvorbehalt. Bis zur Zahlung aller Forderungen des Lieferers durch den Kunden, bleibt das Eigentum der gelieferten Ware beim Lieferer. Ein Eigentumserwerb des Kunden an der Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung zu einer neuen Sache, ist ausgeschlossen. Der Kunde tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung mit anderen Waren zu einer neuen Sache, an den Lieferer ab. Auf Verlangen des Lieferers hat der Kunde dem Lieferer die Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen und den Schuldnern die Abtretung offenzulegen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist untersagt und kann strafrechtliche Folgen haben.
LIEFERUNGEN AUSSERHALB DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
Für die Beschaffenheit der Ware sind die in Deutschland gültigen rechtlichen und technischen Vorschriften verbindlich. Deshalb kann die Steinigke Showtechnic GmbH keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Ware den rechtlichen und technischen Bestimmungen des Empfängerlandes entspricht. Der Empfänger verpflichtet sich, die Ware nur in den Verkehr zu bringen, wenn die Montage und Bedienungsanleitung in der Landessprache unter Beachtung einer erforderlichen Änderung und Ergänzung nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts übersetzt ist. Des Weiteren darf die Ware nur in den Verkehr gebracht werden, wenn diese den speziellen rechtlichen und technischen Vorgaben des jeweiligen Landes entsprechen. Der Empfänger hat dafür Sorge zu tragen, dass die Ware, bevor sie im Importland in den Verkehr gebracht wird, von ihm und auf seine Kosten nach Maßgabe der technischen und rechtlichen Anforderungen des jeweiligen Landes modifiziert und angepasst wird, sowie die Entsorgung im Land den Vorschriften entsprechend erfolgt. Hierzu muss sich der Empfänger über nationale Abweichungen sowie zusätzliche, nationale Normen und Sicherheitsvorschriften informieren, diese einhalten und seine Kunden über diese Auflagen informieren.
TEILNICHTIGKEIT
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder einer sonstigen anlässlich des Vertragsschlusses getroffenen sonstigen Vereinbarung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem Sinn der Bestimmung am nächsten liegende. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
GERICHTSSTAND
Erfüllungsort ist Spremberg. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Cottbus. Es wird das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vereinbart.
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Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
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